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Bund der Waldorfschulen fordert Rücknahme der Abmahnung

Stuttgart, 18.09.2009. Der Bund der Freien Waldorfschulen hat die Hamburger
Schulbehörde aufgefordert, die Abmahnung der Rudolf Steiner Schule in
Hamburg-Harburg wegen angeblich zu hohen Schulgeldes zurückzunehmen.
Die Schule selbst hat Widerspruch gegen die Abmahnung eingelegt.

„Die Freien Waldorfschulen nehmen grundsätzlich Kinder unabhängig vom
Einkommen und der Finanzkraft ihrer Eltern auf. Wenn eine Familie die von den
Mitgliedern des Schulträgervereins festgelegten Beiträge nicht zahlen kann, wird die
Differenz von den anderen Eltern mitgetragen“, erklärte dazu Henning Kullak-Ublick
vom Bundesvorstand der Freien Waldorfschulen. Aus finanziellen Gründen müsse
kein Kind auf den Besuch einer Waldorfschule verzichten.
Die Hamburger Kultusbehörde hatte 13 Schulen in freier Trägerschaft eine
Abmahnung geschickt, weil sie mit ihren angeblich zu hohen Elternbeiträgen gegen
das Sonderungsverbot des Grundgesetzes verstoßen. Danach dürfen
Bildungschancen nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.
Kullak-Ublick verwies außerdem darauf, dass den Eltern in Deutschland aufgrund
der Rechtslage keine echte Wahlfreiheit zwischen staatlichen und privaten Schulen
zugebilligt werde. „Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie den
Niederlanden oder Finnland, die keinen Unterschied zwischen staatlichen und
Schulen in freier Trägerschaft machen, bekommen sie in Deutschland nur einen Teil
ihrer Kosten vom Staat erstattet. Dadurch sind sie überhaupt erst gezwungen,
Schulgelder von den Eltern zu verlangen“, betonte Kullak-Ublick. Hamburg behandle
die freien Schulen zwar besser als viele andere Bundesländer, aber von einer echten
Wahlfreiheit der Eltern könne auch hier keine Rede sein.
Wenn die Bundesländer damit Ernst machen wollten, allen Kindern Zugang zu den
privaten freien Schulen zu verschaffen, wie das ja auch z.B. von zwei Dritteln der
Hauptschuleltern gewünscht wird, dann müssten sie die Finanzierung der Schulen in
freier Trägerschaft auf eine ganz andere Basis stellen, so Kullak-Ublick weiter. Eine
Abmahnung von Waldorfschulen, die sich in ihrer Beitragsordnung darum bemühten,
die durch die staatlichen Entscheidungen entstandene Ungleichheit für die
Elternschaft wieder auszugleichen, sei der falsche Weg.
Der Bund der Freien Waldorfschulen setze sich dafür ein, dass der Besuch einer
freien Schule grundsätzlich allen Eltern offen steht. Sinnvoll sei dafür der
Bildungsgutschein, der die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer
Schule berücksichtige und sie entsprechend finanziere - unabhängig von der
Schulträgerschaft. Nur so könne die Doppelbelastung der Eltern vermieden werden,
die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen.
Über den Bund der Freien Waldorfschulen e.V.
Die deutschen Waldorfschulen haben sich zu einem Bund der Freien Waldorfschulen e.V. mit Sitz in
Stuttgart zusammengeschlossen. Die föderative Vereinigung lässt die Autonomie der einzelnen
Waldorfschule unangetastet, nimmt aber gemeinsame Aufgaben und Interessen wahr. Korporative
Mitglieder sind derzeit 213 Waldorf- und Rudolf-Steiner-Schulen sowie neun Seminare/Hochschulen für
Waldorfpädagogik. Daneben gibt es rund 1.900 persönliche Mitglieder.
Die erste Waldorfschule wurde 1919 in Stuttgart eröffnet. Nach 90 Jahren Waldorfpädagogik gibt es
heute weltweit über 1.000 Waldorfschulen sowie 2.000 Kindergärten und Förder-Einrichtungen in allen
Erdteilen, darunter auch in Israel, Südafrika und Ostasien.
Pressekontakt:
Peter Augustin
Pressereferent
Wagenburgstraße 6
70184 Stuttgart
Tel. 0711-2104240
Mobil 0163 570 14 30
pr@waldorfschule.de
Quelle: Bund der Freien Waldorfschulen

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